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04.06.2023
Vom Grabmal zum Kulturdenkmal - Rundgang über den Jüdischen Friedhof Altona
03.04.2023
Neue Geschäftsführerin der Stiftung Denkmalpflege Hamburg: Irina von Jagow übergibt an Dr. Ulrike Pluschke
 

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Grundsätze guter Stiftungspraxis

Selbstverpflichtung zu verantwortlichem Handeln

Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg hat sich den „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ verpflichtet.

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der als Dachverband die Interessen der Stiftungen in Deutschland vertritt, und dem auch die Stiftung Denkmalpflege Hamburg angehört, hat 2006 die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ verabschiedet. Dadurch wurde ein klarer Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln geschaffen.

Nicht erst aufgrund dieser Leitlinien bietet die Stiftung vollständige Transparenz ihres Handels, indem alle geförderten und operativen Projekte im Jahresbericht veröffentlicht werden. Außerdem wird der Vorstand von einem weiteren unabhängigen Gremium, dem Kuratorium, überwacht. Der Jahresabschluss wird zudem von der Wirtschaftsprüfer-gesellschaft Schomerus & Partner mbB geprüft.

Die Grundsätze richten sich an alle gemeinwohlorientierten Stiftungen in Deutschland.

"Grundsätze Guter Stiftungspraxis", Bundesverband Deutscher Stiftungen, erw. Auflage 2010

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Die Stiftung Denkmalpflege schließt sich zudem der „Schweriner Erklärung“ an, einem gemeinsamen Positionspapier von Kunst- und Kulturstiftungen in Deutschland, erarbeitet vom Arbeitskreis Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Angesichts sinkender Kulturetats der Länder und Kommunen, dem Stellenabbau im Kulturbereich sowie rückläufiger Mittel für kulturelle und künstlerische Vorhaben rufen Kulturstiftungen zu einem neuen kulturellen Selbstverständnis auf. Die Aufgabe von Stiftungen besteht auch darin, mit allen beteiligten Akteuren die Kultur als Basis gesellschaftlichen Handelns in ihrer Vielfalt zu bewahren und zu stärken.

"Schweriner Erklärung", AK Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

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Faltblatt „Förderungen 2021“

2021 konnte die Stiftung Denkmalpflege Hamburgs Denkmäler mit 260.000 € unterstützen! Die geförderten Denkmäler finden sich in dem neu erschienenen Faltblatt „Förderungen 2021“.

 

 
 
 
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