Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg hat sich den „Grundsätzen guter Stiftungspraxis“ verpflichtet.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen, der als Dachverband die Interessen der Stiftungen in Deutschland vertritt, und dem auch die Stiftung Denkmalpflege Hamburg angehört, hat 2006 die „Grundsätze guter Stiftungspraxis“ verabschiedet. Dadurch wurde ein klarer Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln geschaffen.
Nicht erst aufgrund dieser Leitlinien bietet die Stiftung vollständige Transparenz ihres Handels, indem alle geförderten und operativen Projekte im Jahresbericht veröffentlicht werden. Außerdem wird der Vorstand von einem weiteren unabhängigen Gremium, dem Kuratorium, überwacht. Der Jahresabschluss wird zudem von der Wirtschaftsprüfer-gesellschaft Schomerus & Partner mbB geprüft.
Die Grundsätze richten sich an alle gemeinwohlorientierten Stiftungen in Deutschland.
Die Stiftung Denkmalpflege schließt sich zudem der „Schweriner Erklärung“ an, einem gemeinsamen Positionspapier von Kunst- und Kulturstiftungen in Deutschland, erarbeitet vom Arbeitskreis Kunst und Kultur des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Angesichts sinkender Kulturetats der Länder und Kommunen, dem Stellenabbau im Kulturbereich sowie rückläufiger Mittel für kulturelle und künstlerische Vorhaben rufen Kulturstiftungen zu einem neuen kulturellen Selbstverständnis auf. Die Aufgabe von Stiftungen besteht auch darin, mit allen beteiligten Akteuren die Kultur als Basis gesellschaftlichen Handelns in ihrer Vielfalt zu bewahren und zu stärken.
Spendenkonto
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE46 2005 0550 1501 6592 11
BIC: HASPDEHHXXX
Ihre Spende kommt den Projekten der Stiftung ohne Abzug von Verwaltungskosten zugute!